Kleingartenkolonie
Hohenzollerndamm e.V.

Häufige Fragen (FAQ)

Wie bekomme ich einen Kleingarten?

Besuchen Sie Kleingartenanlagen, die für Sie in Frage kommen würden. In den Aushangkästen ist meist zu erfahren, wann eine Sprechstunde stattfindet und wo es Bewerbungsformulare gibt. Sie finden dort meist auch die Kontaktdaten zu den Vereinsvorständen, die Sie fragen können, ob es freie Gärten gibt. Meist ist das nicht so, denn es gibt Wartelisten.

Wenn Bewerbungen noch angenommen werden (ab und zu können wegen der übervollen Listen keine neuen Bewerbungen mehr angenommen werden) füllen Sie alle nötigen Formulare aus und senden diese an den Vereinsvorstand der Kleingartenkolonie. Dieser wird Sie in eine Liste aufnehmen, in welcher Sie eine Kennnummer erhalten und nach der die Gärten vergeben werden.

Wenn Sie gern ehrenamtliche Tätigkeiten im Verein übernehmen wollen, teilen Sie dies bei der Bewerbung mit. Auch die Angabe von Kindern ist von Vorteil bei der Gartenvergabe.


Was kostet ein Kleingarten?

Die jährliche Pacht für einen Kleingarten beträgt jährlich 35,71 Cent pro Quadratmeter.

Dazu kommt noch ein jährlicher Betrag für öffentlich-rechtliche Lasten, aktuell sind dies 32 ct pro Quadratmeter.

Es fällt außerdem ein Mitgliedsbeitrag für den Verein an (jährlich derzeit 50 Euro, Stand August 2020).

Dazu kommen noch Stromkosten, Abwasserentsorgung bei Fäkaliengrube, Wasserkosten und die unbedingt notwendige Feuerversicherung.

Einmalig zahlen die neuen Unterpächter eine Wertermittlungssumme für die Laube und die Gartenbepflanzung. Die Summe ergibt sich aus einer Wertermittlung, welche durch geschulte Wertermittler nach den Richtlinien des Landesverbands erstellt wird. Kleingärten, deren Wert laut der Wertermittlung unter 2500 Euro liegt, werden äußerst selten vergeben, so dass mindestens mit diesem Betrag – in der Regel aber mehr – gerechnet werden sollte.

Umlagen oder Mitgliedsbeitragserhöhungen werden im Verein durch die Mitgliederversammlung beschlossen. Nehmen Sie daher an diesen Sitzungen teil, denn die Beschlüsse sind für alle - auch für die nicht teilnehmenden - Mitglieder bindend.


Wie viel Arbeit verursacht ein Kleingarten?

Ein Kleingarten Im Kleingarten können Sie sich kreativ ausleben durch die Gestaltung der Parzelle, intensive Naturerlebnisse sammeln und Erfolge beim Aussäen und Ernten bewundern. Das bedeutet neben viel Freude auch Arbeit.

Ständig wiederkehrende Arbeiten sind etwa das Rasenmähen, Komposthaufen umsetzen/ausbringen, Schnitt der Zier- und Obstgehölze, Unkraut (Wildkräuter) jäten, Hecke schneiden, Laube streichen etc.. Sie müssen dabei Ihren Garten nicht blitzsauber halten, sondern ihn lediglich nicht verwildern und ihm die nötige Grundpflege zukommen lassen.

Etwa 1 Stunde pro Tag ist ausreichend, um einen Garten in Ordnung zu halten. Aber natürlich bleibt auch genug Zeit für Entspannung und Erholung. Die meisten Arbeiten fallen bspw. im Frühjahr und Herbst an, der Sommer belohnt dafür mit viel Freizeit.


Warum muss ich mich im Kleingarten an so viele Regeln halten?

Kleingartenanlagen sind öffentliche Grünflächen, die durch die Stadt bezuschusst werden. Die Kosten für die Kleingartenzuschüsse tragen also alle Steuerzahlenden. Im Gegenzug für diese Finanzierung haben Kleingärtner bestimmte Auflagen zu erfüllen.

Beispielsweise sollen die Gärten einsichtig sein, damit auch Nicht-Gartenbesitzer sich am Grün der Gärten erfreuen können. Sie bezahlen diese schließlich indirekt mit. Die Auflagen sollen außerdem dazu beitragen, dass die Wertermittlungssumme bei Unterpächterwechsel nicht ins Unermessliche steigen und Kleingärten für alle Bevölkerungsschichten erschwinglich bleiben.

Im Vordergrund steht bei allen Regularien, dass die Gärten zum Zweck der kleingärtnerischen Nutzung zu betreiben sind. Deshalb darf auch die Laube nur in einer einfachen Ausführung erstellt werden und nicht zu einer Art Ersatzeigenheim ausgebaut werden. Eine Kleingartenlaube ist kein Dauerwohnhaus! Heizungsanlagen oder Satellitenschüsseln sind deshalb zum Beispiel verboten. Der an die Gemeinnützigkeit gebundene niedrige Pachtpreis ist nur zu halten, wenn ein Kleingarten nicht als Wohnhausgrundstück genutzt wird.


Darf ich im Kleingarten übernachten?

Ja, während der Ferien und an den Wochenenden. Kleingartenlauben sind nur für den vorübergehenden Aufenthalt vorgesehen.


Was ist "kleingärtnerische Nutzung"?

Die gesetzlich vorgeschriebene kleingärtnerische Nutzung sieht einen sehr konkreten Nutzungsmix vor: Der Kleingarten soll neben dem Erholungscharakter vor allem auch zur Eigenversorgung mit Obst und Gemüse genutzt werden. Der Garten soll mindestens auf einem Drittel der Gesamtfläche zum Anbau von Nutzpflanzen genutzt werden (Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, Az. IIIZR 281/03).

Diese sogenannte Fruchtquote wird in jährlichen Gartenbegehungen überprüft. Unterschreiten zu viele Parzellen diese Quote, liegt keine kleingärtnerische Nutzung mehr vor. Der Eigentümer des Grundstücks (meist die Stadt) dürfte dann das Grundstück – also die gesamte Gartenkolonie - zurückfordern. Das ist durchaus schon vorgekommen. Angesichts der Diskussionen um den Abriss von Kleingartenanlagen zugunsten neuer Wohn- und Geschäftsbebauung ist es daher enorm wichtig, diese Fruchtquote zu erfüllen.


Gibt es Vorschriften für die konkrete Gestaltung des Gartens?

Eigentlich darf jeder seinen Garten gestalten, wie er (oder sie) es gern möchte.

Nur müssen neben der Fruchtquote (siehe kleingärtnerische Nutzung) natürlich geltende Bauvorschriften eingehalten werden.

Auch sollen die Nachbarn nicht belästigt oder beeinträchtigt werden, weshalb Großbäume wie Birke, Kastanie, Eiche, Tanne, Fichte, Schwarzkiefer etc. nicht gepflanzt werden dürfen (Beschattung des Nachbargartens). Alternativ dürfen aber gern diverse Ziersträucher gepflanzt werden.

Auch sollten Sie auf den Abstand zum Nachbarszaun achten: Mit der einfachen Formel 1:2 (1m Abstand zur Grenze, wenn der Strauch 2m hoch wird/oder 1,5m Abstand wenn der Strauch 3m hoch wird) liegen Sie immer richtig.


Darf ich einen Ökogarten anlegen?

Sehr gern dürfen Sie einen Öko- oder naturnahen Garten anlegen. Das beinhaltet, wie bei anderen Gartenformen auch, eine Bewirtschaftung und Pflege. Das Ziel bleibt ein Garten, keine Wildnis. Denn dies würde sich nicht mit der vorgeschriebenen Nutzung vertragen.

Bedenken Sie: Es erfordert viele Kenntnisse, einen Öko- oder naturnahen Garten anzulegen - und oft mehr Pflege als ein herkömmlicher Garten.


Ist das Anpflanzen von Nadelgehölzen (Koniferen) gestattet?

Kleinbleibende Nadelgehölze in Maßen sind geduldet, wobei die Gesamtfläche von mit Koniferen bepflanzten Stellen im Garten 10 Quadratmeter nicht überschreiten darf.


Welches Obst und Gemüse kann ich anbauen?

Hier haben Sie viele Möglichkeiten, die Sie nutzen sollten. Die Sorten können Sie nach eigenem Geschmack auswählen und anbauen. Das schmeckt gut und bringt Abwechslung!


Wie kündige ich einen Kleingarten?

Vor Aufgabe Ihrer Kleingartenparzelle müssen Sie beim Vereinsvorstand schriftlich kündigen. Erfragen Sie dazu beim Vorstand die vorgeschriebenen Formulare.

Nach der Kündigung erfolgt die vorgeschriebene Wertermittlung Ihrer Parzelle. Von dieser wird ein Wertermittlungsbericht gefertigt, in dem die einzelnen Werte festgehalten werden. Der ermittelte Betrag ist für Sie als aufgebender Unterpächter bindend. Eine höhere Summe können Sie von dem neuen Unterpächter nicht verlangen. Der Verkauf von Inventar und Einbauten darf nicht zur Bedingung bezüglich einer Parzellenübernahme gemacht werden - im Gegenteil: Sämtlicher Hausrat ist vor einer Übergabe zu entfernen.

Im Wertermittlungsbericht sind unter Umständen auch noch Auflagen festgehalten, die der aufgebende Unterpächter vor der Gartenübergabe noch erfüllen muss (bpsw. Bäume fällen, Hecke stutzen, Grube leeren).

Die Wertermittlung ist vom bisherigen Unterpächter gegenzuzeichnen. Mit seiner Unterschrift wird bestätigt, dass er mit der Wertermittlung einverstanden ist.

Nach der Übergabe an den neuen Unterpächter erhält der bisherige Unterpächter den Betrag des Wertermittlungsberichts abzgl. von Kosten für eventuell nicht geleistete Arbeiten (Baumschnitt etc.) und abzgl. eines Einbehaltes von 10%. Dieser Einbehalt wird erst an den bisherigen Unterpächter ausgezahlt, wenn der neue Unterpächter innerhalb von 2 Monaten nach der Übergabe keine weiteren Mängel festgestellt hat.


Welche Vorschriften gelten für Gartenlauben?

Steht auf der Parzelle noch keine Laube, muss innerhalb von einem Jahr eine Laube errichtet werden.

Eine Laube darf nicht größer als 24 Quadratmeter sein, einschließlich Schuppen und überdachter Terrasse.

Es gibt jedoch Ausnahmen: Einige Lauben unterliegen dem Bestandsschutz, wenn sie vor dem Inkrafttreten des Bundeskleingartengesetzes am 1. April 1983 gebaut wurden. Beim Pächterwechsel kann es aber vorkommen, dass der Verein den Rückbau zu großer Lauben verlangt. Das ist auch bei bestandsgeschützten Lauben zulässig.

Vor jeder Errichtung einer Baulichkeit (Laube, Kinderhaus, Gewächshaus etc.) ist eine schriftliche Genehmigung vom zuständigen Bezirksverband einzuholen.

Auf Holzfußboden sollten Sie nur atmungsaktive Beläge verwenden. Unter PVC-Belägen und Teppichen mit Kunststoffrücken kann Schwitzwasser nicht verdunsten, wodurch der Fußboden leicht faulen kann.

Die Laubeninnenausstattung sollte einfach gehalten werden, damit der Parzellenwert nicht unmäßig steigt und der nächste Unterpächter das auch noch bezahlen kann.

Ein Tipp: Pflegen Sie Ihre Laube regelmäßig mit Holzpflege(-schutz)mitteln! Ein Kleingarten ist keine Geldanlage. Im Gegenteil: Der Wert Ihrer Laube sinkt durch die jährliche Abschreibung. Lauben, die älter als 30 Jahre sind, haben praktisch keinen Verkaufswert mehr. Die Gartenfreunde in Hamburg empfehlen hier, es sich wie folgt zu denken: „Das Geld ist verbraucht, aber ich hatte eine schöne Zeit, und das war es mir wert“.


Darf ich im Kleingarten einen Pool bauen?

Sie dürfen ausschließlich mobile, nicht ins Erdreich eingelassene Pools errichten. Die Entsorgung des Wassers muss aber sichergestellt sein (über Ihre Fäkaliengrube). In Berlin darf der Durchmesser eines Schwimmbeckens 3,60 Meter nicht überschreiten.


Darf ich Spielgeräte aufstellen?

Kleine Plastikrutschen, Schaukeln und Sandkästen sind ohne Weiteres erlaubt. Erkundigen Sie sich aber beim Vorstand über die zulässige Höchstgröße solcher Geräte, denn mitunter handelt es sich schon um genehmigungspflichtige Bauten oder aber die Errichtung ist gar nicht erlaubt.


Brauche ich einen Komposthaufen/ Komposter auf meiner Parzelle?

Ja, denn Gartenabfälle dürfen nicht im Gemeinschaftsmüll entsorgt werden. Die Kompostierung der organischen Abfälle auf jeder Parzelle ist vorgeschrieben.

Daneben ist der Komposthaufen aber auch wichtig für Ihren Garten: Die Kompostierung der vielen organischer Materialien, die in Ihrem Garten anfallen (Heckenschnitt, Rasenschnitt, Laub, nicht verzehrbare rohe Gemüseteile, verblühte Blumen etc.) sorgt nicht nur für deren kostenfreie Entsorgung. Gleichzeitig produzieren Sie auch einen hervorragenden Bodenverbesserer und müssen dann keinen Dünger kaufen.

Entgegen allen Vorurteilen stinkt ein richtig aufgesetzter Komposthaufen übrigens nicht – sondern er riecht erdig, wie feuchter Waldboden. Sollte Ihr Kompost unangenehm riechen, so wurde etwas falsch gemacht. Erkundigen Sie sich bei einem Gartenfachberater, was Sie verbessern könnten.


Wie sind die Hecken zu pflegen?

Besucher und andere Unterpächter dürfen durch die Hecken in der Kolonie nicht beeinträchtigt werden. Deshalb müssen Sie Ihre Hecken durch regelmäßigen Schnitt in Form halten.

Zudem sollen Kleingärten von außen einsehbar sein, damit auch Spaziergänger, die keinen eigenen Garten besitzen, sich an der Natur erfreuen können. Eine Hecke darf daher die Zaunhöhe nicht überschreiten.

Schneiden Sie Ihre Hecke konisch – so vermeiden Sie verkümmernde und kahl werdende untere Heckenbereiche.

Üblicherweise werden Hecken zweimal jährlich geschnitten - einmal im Sommer (nicht vor dem 24. Juni) und einmal im Winter. Zwischen März und Oktober ist aus Vogelschutzgründen kein tiefgreifender Heckenschnitt erlaubt.

Mit einer Mulchschicht unter der Hecke können Sie den Boden verbessern und die Feuchtigkeit besser halten.


Dürfen im Kleingarten Tiere gehalten werden?

Kleintiere, Hühner , Tauben und Ziervögel dürfen nicht im Garten gehalten werden. Hunde oder Katzen dürfen besuchsweise in den Kleingarten. Es ist darauf zu achten, dass die Tiere keine Belästigung für die weiteren Unterpächter darstellen.


Warum gibt es Vortragsabende?

Viele neue Unterpächter sind, was die Gartenbewirtschaftung angeht, Anfänger. Deshalb bietet der Verein regelmäßig Informationsveranstaltungen mit Fachleuten an.

Die Termine dafür finden Sie rechtzeitig in den Aushangkästen, auf der Website und im Gartenfreund.

Die Fortbildung ist für neue Unterpächter verpflichtend, es liegt aber im Ermessen jedes Einzelnen, welche Vorträge er besuchen möchte.


Was ist Gemeinschaftsarbeit?

Die Mitglieder helfen ihrem Verein grundsätzlich bei notwendigen Gemeinschaftsarbeiten wie Wegepflege, Vereinshaus renovieren etc. Nur so kann die Gartenanlage in ihrer Gesamtheit bewahrt und gepflegt werden.

Das ist auch eine Verpflichtung gegenüber den Steuerzahlern, die die Anlage mit viel Geld mitfinanzieren.

Die Anzahl der zu leistenden Stunden der Gemeinschaftsarbeiten können Sie beim Vereinsvorstand erfragen. Ob Sie die Stunden durch anderweitige Leistungen oder finanziell abgelten können, können Sie dort ebenfalls erfragen. Grundsätzlich gilt aber, was Hamburger Gartenfreunde treffend formulierten: „Wer seinen Garten bewirtschaften kann, ist auch in der Lage, Gemeinschaftsarbeit zu leisten“.


Was kann ich bei Nachbarschaftsstreit tun?

Nicht jede Belästigung wird vom Verursacher auch als solche empfunden. Oft ist dem Verursacher gar nicht klar, dass er oder sie den Nachbarn mit diesem Geruch oder jenem Geräusch stören könnte.

Versuchen Sie, die Unstimmigkeiten im Gespräch ruhig zu klären. Sollte dies nicht möglich sein, dürfen Sie gern beim Vorstand nach Lösungsvorschlägen fragen. Vielleicht kennen auch andere Gartenfreunde Ihre Probleme und gemeinsam gelingt die Lösung.


Wann darf ich laute Gartengeräte (Rasenmäher, elektrische Heckenschere, etc.) nutzen?

Sie dürfen diese Geräte nur außerhalb folgender Zeiten nutzen: • Sonn- und Feiertage • Mittagsruhe von 13 bis 15 Uhr


Warum müssen Pächter Mitglied im Verein sein?

Wir sind ein gemeinnütziger Verein und sind auf die Unterstützung unseres Vereinslebens angewiesen. Daher vergeben wir Kleingärten nur an Bewerber, die dann auch Mitglieder werden. Fördermitglieder sind bei uns auch herzlich willkommen, haben aber ohne Bewerbung und Listenplatz auf der Bewerberliste keinen Anspruch auf einen Kleingarten.


Ist Grillen gestattet?

Natürlich dürfen Sie im Garten grillen.

Ein gemauerter feststehender Grill ist nicht gestattet, Lagerfeuer und Feuerschalen ebenfalls nicht.

Da in den nicht immer bevölkerten Gärten Glutnester durch Funkenflug zu spät entdeckt werden könnten besteht - mitten im Wohngebiet - eine hohe Brandgefahr. Zudem sind die Löschbedingungen für die Feuerwehr auf den kleinen Koloniewegen schwierig.

Deshalb sind sämtliche offene Holzfeuer – auch das Grillen mit kleinen Ästen und Zweigen – zum Wohle aller verboten.


Quellen: • https://www.gartenfreunde-hh.de/vereine/haeufige_fragen/ • https://www.test.de/FAQ-Kleingarten-Das-sollten-Kleingaertner-wissen-5182728-0/#question-4 • Vereinssatzung der Kleingartenkolonie Hohenzollerndamm e.V. • Unterpachtvertrag-Vorlage für die Kleingartenkolonie Hohenzollerndamm e.V.